Organisatorisches
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Datenschutzhinweise
DATENSCHUTZERKLÄRUNG / PRIVACY POLICY
Die DJK Obererlbach 1965 e.V., in folgendem DJK genannt, nimmt als Anbieter der WebSite www.djk-obererlbach.de und verantwortliche Stelle die Verpflichtung zum Datenschutz sehr ernst und gestaltet seine WebSite so, dass nur so wenige personenbezogene Daten wie nötig erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Unter keinen Umständen werden personenbezogene Daten zu Werbezwecken an Dritte vermietet oder verkauft. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Besuchers werden keine personenbezogenen Daten für Werbe- oder Marketingzwecke genutzt.
Zugriff auf personenbezogene Daten haben bei der DJK nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb der verantwortlichen Stelle benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 5 Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG], bzw. Art. 5 der EU-Datenschutzgrundverordnung [EU-DSGVO]) verpflichtet haben, diese einzuhalten. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach § 28 Abs. 1 und Abs. 3 BDSG, bzw., ab dem 25.05.2018, Art. 6. Abs. 1 EU-DSGVO, jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses zwischen der DJK, als verantwortlicher Stelle, und dem Besucher, als Betroffenem, erforderlich ist.
Zweckänderungen der Verarbeitung und Datennutzung
Da sich auf Grund des technischen Fortschritts und organisatorischer Änderungen der eingesetzten Verarbeitungsverfahren ändern/weiterentwickeln können behalten wir uns vor, die vorliegende Datenschutzerklärung gemäß den neuen technischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Wir bitten Sie deshalb die Datenschutzerklärung von www.djk-obererlbach.de von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Sollten Sie mit den im Verlaufe der Zeit auftretenden Weiterentwicklungen nicht einverstanden sein, so können Sie schriftlich, gemäß Art. 17 EU-DSGVO, eine Löschung der Daten, die nicht auf Grundlage anderer gesetzlicher Vorgaben, wie handelsrechtlicher oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, gespeichert werden, verlangen.
Anonyme Datenerhebung
Sie können die Webseiten der verantwortlichen Stelle grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir erfahren nur den Namen Ihres Internet Service Providers, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, und die Webseiten, die Sie bei uns besuchen. Diese Informationen werden zu statistischen Zwecken ausgewertet. Sie bleiben als einzelner Nutzer hierbei anonym.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, zum Beispiel zum Zwecke der Durchführung eines Vertragsverhältnisses zwischen der DJK, als verantwortlicher Stelle, und dem Besucher, als Betroffenem, mitteilen. Die verantwortliche Stelle hält sich dabei an die Vorgaben der Art. 5 und 6 EU-DSGVO. Im Rahmen der personalisierten Dienste der verantwortlichen Stelle werden Ihre Registrierungsdaten unter der Voraussetzung Ihrer Einwilligung zum Zwecke der Zusendung unseres Newsletters, bzw. zur bedarfsgerechten Gestaltung der angebotenen elektronischen Dienste verarbeitet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an webmaster@djk-obererlbach.de mit dem Betreff "Datenbestände austragen".
Die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den Vorgaben des BDSG bzw., ab 25.05.2018, der EU-DSGVO.
Export und Verarbeitung der Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
Es findet kein Export ihrer personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (im Folgenden EWR) statt.
Trotzdem können, soweit Sie sich in Facebook eingeloggt haben oder einen Twitter-Account oder ein Instagram-Account besitzen, personenbezogene Daten in die USA exportiert werden. Zu näheren Erläuterungen und zu Möglichkeiten diesen Datenexport zu verhindern lesen Sie bitte den Gliederungspunkt „Verwendung von Facebook Social Plugins“, bzw. „Verwendung von Twitter“, bzw. „Verwendung von Instagram Social Plugins“ der vorliegenden Datenschutzerklärung.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Google im Rahmen der Nutzung von Analyseprogrammen durch die verantwortliche Stelle findet hingegen nicht statt, da Ihre IP-Adresse nur anonymisiert übermittelt wird. Lesen Sie dazu bitte den Punkt „Verwendung von Analyseprogrammen“ der vorliegenden Datenschutzerklärung.
Soweit Sie sich bei Google eingeloggt haben oder Youtube-Account besitzen, können personenbezogene Daten in die USA exportiert werden. Zu näheren Erläuterungen und zu Möglichkeiten diesen Datenexport zu verhindern beachten Sie bitte den Gliederungspunkt „Verwendung von YouTube-Plugins“.
Die von der verantwortlichen Stelle eingeschalteten Dienstleister haben ihren Sitz und betreiben ihre IT-Infrastruktur ausschließlich innerhalb des EWR. Dies gilt auch für eine eventuelle Nutzung von Cloud-basierenden Diensten. Mit den Dienstleistern bestehen Verträge die die Datenschutz- und Datensicherheits-Vorgaben der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und des deutschen Datenschutzrechts, bzw., ab dem 25.05.2018, der EU-DSGVO entsprechen. Auch im Falle der Einschaltung von externen Dienstleistern bleibt die DJK die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle.
Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Die im Rahmen der Webseiten der verantwortlichen Stelle erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Ihre Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung der verantwortlichen Stelle nur, wenn Sie hierzu zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben. Im Übrigen findet keine Weitergabe an sonstige Dritte statt. Ihre jeweilige Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Externe Links
Zu Ihrer Information finden Sie auf unseren Seiten Links, die auf Seiten Dritter verweisen. Soweit dies nicht offensichtlich erkennbar ist, weisen wir Sie darauf hin, dass es sich um einen externen Link handelt. Die verantwortliche Stelle hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung dieser Seiten anderer Anbieter. Die Garantien dieser Datenschutzerklärung gelten daher für externe Anbieter nicht.
Einsatz von Cookies
Die verantwortliche Stelle verwendet sogenannte "Cookies", um die Online-Erfahrung und Online-Zeit des Kunden individuell auszugestalten und zu optimieren. Ein Cookie ist eine Textdatei, die entweder temporär im Arbeitsspeicher des Computers abgelegt ("Sitzungscookie") oder auf der Festplatte gespeichert wird ("permanenter" Cookie). Cookies enthalten z.B. Informationen über die bisherigen Zugriffe des Nutzers auf den entsprechenden Server bzw. Informationen darüber, welche Angebote bisher aufgerufen wurden. Cookies werden nicht dazu eingesetzt, um Programme auszuführen oder Viren auf Ihren Computer zu laden. Hauptzweck von Cookies ist vielmehr, ein speziell auf den Kunden zugeschnittenes Angebot bereitzustellen und die Nutzung des Service so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Die verantwortliche Stelle verwendet Sitzungscookies sowie permanente Cookies.
Sitzungscookies
Die verantwortliche Stelle verwendet überwiegend "Sitzungscookies", die nicht auf der Festplatte des Kunden gespeichert werden und die mit Verlassen des Browsers gelöscht werden. Sitzungscookies werden hierbei zur Login-Authentifizierung und zum Load-Balancing (Ausgleich der System-Belastung) verwendet.
Permanente Cookies
Darüber hinaus verwendet die verantwortliche Stelle „permanente Cookies“, um die persönlichen Nutzungseinstellungen, die ein Kunde bei der Nutzung der Services der verantwortlichen Stelle eingibt, zu speichern und so eine Personalisierung und Verbesserung des Service vornehmen zu können. Durch die permanenten Cookies wird sichergestellt, dass der Kunde bei einem erneuten Besuch der Webseiten der verantwortlichen Stelle seine persönlichen Einstellungen wieder vorfindet. Daneben verwenden die Dienstleister, die die verantwortliche Stelle mit der Analyse des Nutzerverhaltens beauftragt hat, permanente Cookies, um wiederkehrende Nutzer erkennen zu können. Diese Dienste speichern die vom Cookie übermittelten Daten ausschließlich anonym ab. Eine Zuordnung zur IP-Adresse des Kunden wird nicht vorgehalten.
Vermeidung von Cookies
Der Besucher hat jederzeit die Möglichkeit, das Setzen von Cookies abzulehnen. Dies geschieht in der Regel durch die Wahl der entsprechenden Option in den Einstellungen des Browsers oder durch zusätzliche Programme. Näheres ist der Hilfe-Funktion des kundenseitig verwendeten Browsers zu entnehmen. Entscheidet sich der Kunde für die Ausschaltung von Cookies, kann dies den Leistungsumfang des Services mindern und sich bei der Nutzung der Dienste der verantwortlichen negativ bemerkbar machen.
Verwendung von Analyseprogrammen
Die verantwortliche Stelle führt Analysen über das Verhalten seiner Kunden im Rahmen der Nutzung seines Service durch bzw. lässt diese durchführen. Zu diesem Zweck werden anonymisierte oder pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt. Die Erstellung der Nutzungsprofile erfolgt zu dem alleinigen Zweck, den Service der verantwortlichen Stelle ständig zu verbessern.
Die verantwortliche Stelle verwendet im Rahmen der Web-Analyse auch Google Analytics, einen Web-Analysedienst der Google Inc. ("Google"), den die verantwortliche Stelle Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ nutzt. Dadurch werden die IP-Adressen nur gekürzt verarbeitet, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Der in diesem Zusammenhang stattfindenden Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Google
Google gibt seinen Nutzern, wie beispielsweise der verantwortlichen Stelle vor, die nachfolgende Belehrung in ihren Datenschutzerklärungen zu verwenden. Dieser Aufforderung kommt der [Abkürzung Verein] mit der Wiedergabe des folgenden Textes nach:
"Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie er-zeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."
Verwendung von Facebook Social Plugins
Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo gekennzeichnet. Wenn der Kunde eine Webseite der verantwortlichen Stelle aufruft, die ein solches PlugIn enthält, baut der Browser des Kunden eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an den Browser des Kunden übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass der Kunde die entsprechende Seite des Internetauftritts der verantwortlichen Stelle aufgerufen hat. Ist der Kunde bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch des Kunden seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn der Kunde mit den Plugins interagiert, zum Beispiel den "Gefällt mir" Button betätigen oder einen Kommentar abgibt, wird die entsprechende Information von dem Browser des Kunden direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie diesbezügliche Rechte und Einstellungsmöglichkeiten des Kunden zum Schutz seiner Privatsphäre ist den Datenschutzhinweisen von Facebook zu entnehmen.
Sollte der Kunde nicht wollen, dass Facebook in der vorbeschriebenen Weise Daten sammelt, muss der Kunde sich vor seinem Besuch des Internetauftritts der verantwortlichen Stelle bei Facebook ausloggen.
Verwendung von Twitter
Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Funktionen des Dienstes Twitter. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter:
www.twitter.com/privacy
Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen ändern unter:
www.twitter.com/account/settings.
Verwendung von Instagram Social Plugins
Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Social Plugins („Plugins“) von Instagram, das von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA („Instagram“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo beispielsweise in Form einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Instagram Plugins und deren Aussehen finden Sie hier:
http://blog.instagram.com/post/36222022872/introducing-instagram-badges
Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram her. Der Inhalt des Plugins wird von Instagram direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Instagram die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Instagram-Profil besitzen oder gerade nicht bei Instagram eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Instagram in die USA übermittelt und dort gespeichert.
Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Instagram-Account unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel das „Instagram“-Button betätigen, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Instagram übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht und dort Ihren Kontakten angezeigt.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Instagram sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Instagram:
https://help.instagram.com/155833707900388/
Wenn Sie nicht möchten, dass Instagram die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Instagram-Account zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Instagram ausloggen. Sie können das Laden der Instagram Plugins auch mit Add-Ons für Ihren Browser komplett verhindern, z.B. mit dem Skript-Blocker „NoScript“ (http://noscript.net/).
Verwendung von YouTube-Plugins
Die verantwortliche Stelle nutzt für die Einbindung von Videos u.a. den Anbieter YouTube. YouTube wird betrieben von YouTube LLC mit Hauptgeschäftssitz in 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA. YouTube wird vertreten durch Google Inc. mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Die verantwortliche Stelle verwendet auf ihrer Website Plugins des Anbieters YouTube. Wenn Sie unsere mit einem YouTube Plugin versehene Internetpräsenz aufrufen wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Hierdurch wird an den YouTube-Server übermittelt, welche Internetseiten Sie besucht haben.
Sind Sie dabei als Mitglied bei YouTube eingeloggt, ordnet YouTube diese Information Ihrem persönlichen Benutzerkonto zu. Bei Nutzung des Plugins wie z.B. Anklicken des Start-Buttons eines Videos wird diese Information ebenfalls Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Sie können diese Zuordnung verhindern, indem Sie sich vor der Nutzung unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Benutzerkonto sowie anderen Benutzerkonten der Firmen YouTube LLC und Google Inc. abmelden und die entsprechenden Cookies der Firmen löschen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch YouTube (Google) finden Sie unter www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Weitere Informationen und Kontakte
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema “Datenschutz bei der verantwortlichen Stelle” haben, wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der DJK, Sie können erfragen, welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus können Sie Auskünfte, Löschungs- und Berichtigungswünsche zu Ihren Daten und gerne auch Anregungen jederzeit per Brief oder E-Mail an folgende Adresse senden:
Heiner Schmidt
-Datenschutz-
Hauptstraße 100
91729 Haundorf
DJK Fanshop
Herzlich Wilkommen im DJK Fanshop
Bestellungen sind per E-Mail an christoph-djk@web.de oder bei Heimspielen im DJK-Sportheim möglich. Bei Bestellungen per E-Mail bitte den Betfreff "DJK-Fanshop" nutzen und dort Artikel und Bestellmenge nennen.
DJK Weinfest am 29.09.2012
Auch dieses Jahr veranstaltet der Förderverein wieder ein Weinfest im Sportheim der DJK.
Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr.
Vermietung
->Vereinsheim und Sportanlage | ->Gaststätte | ->Trainingslager | ->Versammlungsraum |
Kontaktaufnahme bitte über unser Kontaktformular.
Vereinsheim und Sportanlage ->nach oben
Gaststätte ->nach oben
Die Sportgaststätte der DJK Obererlbach kann für Veranstaltungen oder private Feiern gemietet werden.
Die Gaststätte biete Platz für bis zu 80 Personen und eine gemütliche Atmosphäre mit vielen Möglichkeiten. Eine hochwertige Küche steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
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Trainingslager ->nach oben
Die Sportanlage der DJK kann für ein Trainingslager gemietet werden.
Planen Sie ein Traininslager oder Zeltlager? Für Jugend- oder Herrenmannschaften? Dann sind sie hier genau richtig!
Wir haben die perfekten Räumlichkeiten und Sportanlagen dazu.
Wir bieten ihnen:
- 2 Fußballplätze
- 2 Tennisplätze
- Schlafsaal im Sportheim für bis zu 30 Personen
- Gaststätte als Speiseraum mit bis zu 80 Plätzen
- hochwertige Gastronomieküche
- Moderne Umkleiden mit Duschen
- Sauna
- Tischkicker
- 2 Tischtennisplatten
- Sky Fußballübertragungen
und das ganze umrahmt von Natur pur, für Wanderungen oder auch Trainingsläufe..
Bei uns im fränkischem Seenland gibt es obendrein noch wunderbare Freizeitmöglichkeiten. Weitere Infos für Ausflugziele finden sie unter www.fraenkisches-seenland.de.
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Versammlungsraum -> nach oben
Unser Versammlungsraum biete mit Bestuhlung und Tischen Platz für Versmmlungen, Besprechungen und Tagungen für mindestens 40 Personen.
Vorstandschaft
1. Vorstand |
Markus Jungbauer |
stellv. Vorstand |
Manfred Naaß |
stellv. Vorstand |
Stefan Tasche |
Ehrenvorstand |
Gerhard Bayerlein |
Schriftführer |
Patrik Leng |
Kassier |
Heiner Schmidt |
stellv. Kassier |
Julius Oppel |
Beisitzer Wirtschaftsdienst und Sportheim |
Stefan Köhnlein |
Beisitzer und Platzwart |
Martin Hanf |
Beisitzer Bau und Instandhaltung |
Otto Schütz |
Geistlicher Beirat |
Gerhard Grössl |
Frauenwartin |
Marianne Brand |
Abteilungsleiterin Damengymnastik |
Marianne Brand |
stellv. Abteilungsleiterin Damengymnastik |
Erika Bayerlein |
Zumba® |
Barbara Pfahler |
Abteilungsleiter Skisport |
Christian Beierlein |
stellv. Abteilungsleiter Skisport |
Gerhard Brand |
Abteilungsleiter Tennis |
Sylvio Guhr |
stellv. Abteilungsleiter Tennis |
Wolfgang Horn |
Jugendbetreuer Tennis |
Eddi Kohl |
Abteilungsleiter Fußball |
Andreas Böhm |
Spartenleiter |
Andreas Weger |
Leiter AH Fußball |
Klaus Böhm |
Stellv. Leiter AH Fußball |
Karl Heinz Weißland |
Leiter Jugend Fußball |
Maik Brückner |
stellv. Leiter Jugend Fußball |
Jan Naumann |
Betreuer Jugend Fußball (U19) |
|
Betreuer Jugend Fußball (U17) |
|
Betreuer Jugend Fußball (U15) |
Franz Fiegel |
Betreuer Jugend Fußball (U13) |
|
Betreuer Jugend Fußball (U13) |
|
Betreuer Jugend Fußball (U11) |
Thomas Herchenröther |
Betreuer Jugend Fußball (U11) |
Stefan Herchenröther |
Betreuer Jugend Fußball (U11) |
Peter Herchenröther |
Betreuer Jugend Fußball (U9) |
|
Betreuer Jugend Fußball (U7) |
Maik Brückner |
Betreuer Jugend Fußball (U7) |
|
Saunafreunde |
Otto Schütz |
Kindersport zur Zeit keine Gruppe |
Erika Bayerlein |
Platz- und Veranstaltungskassier |
|
Platz- und Veranstaltungskassier |
|
Kassenprüfer |
Edwin Seitz |
Kassenprüfer |
Hans-Peter Seitz |
Pressewart |
Heiner Schmidt |
Spielberichterstatter |
Manfred Naaß |
Webmaster |
Patrick Rupp |
Satzung
Satzung der
DJK Obererlbach e.V.
Präambel
Die nachfolgende Satzung der DJK Obererlbach e. V. als Neufassung der Satzung aus dem Jahr 1998 soll den rechtlichen aber auch gesellschaftlichen Veränderungen seither Rechnung tragen und den Verein diesbezüglich für die nähere Zukunft gerüstet sein lassen. Zur besseren Textverständlichkeit wird auf die zusätzliche Verwendung der jeweiligen weiblichen Bezeichnung von Ämtern o.ä. verzichtet, diese jedoch immer als mit eingeschlossen betrachtet.
§ 1 Allgemeines
(1) Der Verein führt den Namen „DJK Obererlbach e.V.“ und wurde am 10. Juni 1965 gegründet.
(2) Der Sitz des Vereins ist: Hauptstr. 100, 91729 Haundorf/Obererlbach.
(3) Der Verein ist im Vereinsregister des AG Ansbach unter der VR-Nr. 30333 eingetragen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Der Verein führt das DJK-Zeichen; die Vereinsfarben sind grün und weiß.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerechten Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung in christlicher Verantwortung dienen.
§ 3 Ziele und Aufgaben
(1) Ziele des Vereins
1. Der Verein hat die Pflege der sportlichen Ertüchtigung auf breiter Grundlage und die Förderung des Sports als Mittel zur Erhaltung der Gesundheit zum Ziel.
2. Ein weiteres Ziel ist die Pflege des Vereinssports, die sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Amateursports richtet. Der Verein fördert den Breitensport auf allen Ebenen und widmet sich auch dem Freizeitsport.
3. Der Verein pflegt und fördert die allgemeine Jugendarbeit.
4. Der Verein trägt in ökumenischer Offenheit zur Bildung christlichen und
gesamtmenschlichen Verantwortungsbewusstseins und einer danach
gerichteten Lebensführung bei.
(2) Aufgaben des Vereins:
1. Abhalten regelmäßiger Übungsstunden
2. Aufbau eines umfassenden Trainings‑ und Übungsprogramms für alle
Bereiche
3. Durchführung allgemeiner Jugendveranstaltungen
4. Teilnahme an sportspezifischen und übergreifenden Vereinsveranstaltungen
5. Beteiligung an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen
6. Einsatz von geeigneten und entsprechend ausgebildeten Übungsleitern.
§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Finanzmittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen.
§ 5 Verbandsmitgliedschaften des Vereins
(1) Der Verein ist Mitglied im
1. Bayerischen Landes ‑ Sportverband e.V. in München und dessen Fachverbänden,
2. DJK Sportverband e.V. in Düsseldorf,
3. DJK Sportverband Diözesanverband Eichstätt e. V.
(2) Der Verein und seine Mitglieder erkennen die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der in Abs. 1 Nr. 1 genannten Verbände an.
§ 6 Mitgliedschaft im Verein
(1) Der Verein nimmt grundsätzlich jede Person als Mitglied auf, die die Ziele und Aufgaben sowie Satzungen und Ordnungen des Vereins anerkennt.
(2) Der Verein unterscheidet in der Mitgliedschaft:
1. Aktive,
2. Passive,
3. Ehrenmitglieder.
(3) Der Verein ehrt seine Mitglieder gemäß den etwaigen Ehrenordnungen des Vereins und des DJK Sportverbandes.
(4) Die Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres haben Stimm‑ und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung sowie in den Abteilungsversammlungen.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an einen gleichberechtigen Vorsitzenden zu richten.
(2) Der Aufnahmeantrag eines minderjährigen Antragstellers ist zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der gleichberechtige Vorsitzenden. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
(4) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Austritt aus dem Verein
2. Streichung von der Mitgliederliste
3. Ausschluss aus dem Verein
4. Tod des Mitglieds.
(2) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem gleichberechtigen Vorsitzenden. Er kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3Monaten erfolgen.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der gleichberechtigen Vorsitzenden von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung an die zuletzt dem Verein bekannte Postanschrift mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist. Der Beschluss soll dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ‑ gleich aus welchen Gründen ‑ erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis gegenüber dem Verein. Noch ausstehende Verpflichtungen ‑ insbesondere Beitragspflichten ‑ bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Ausschluss aus dem Verein
(1) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen und Zielen des Vereins zuwider handelt. Über die Aufnahme eines Ausschlussverfahrens entscheidet der Gesamtvorstand.
(2) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist das Mitglied schriftlich über die Aufnahme des Ausschlussverfahrens zu informieren und aufzufordern sich binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu erklären.
(3) Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand nach Ablauf der Frist unter Berücksichtigung etwaiger, bis dato eingegangener, schriftlicher Erklärungen des Mitglieds. Für den Ausschluss ist eine 2/3‑Mehrheit nötig.
(4) Der Ausschluss ist mit sofortiger Wirkung gültig und ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen.
§ 10 Beitragsleistungen und ‑pflichten
(1) Es sind ein im Voraus zu zahlender, jährlicher Mitgliedsbeitrag und ‑ soweit festgelegt ‑ Aufnahme‑ und Passgebühren, Spartenbeiträge, Umlagen sowie Arbeitsdienst zu leisten.
(2) Die Höhe bzw. den Umfang der in Abs. 1 genannten Positionen bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Sie kann auch eine rückwirkende Änderung beschließen.
(3) Die Höhe bzw. der Umfang kann je nach Mitgliedergruppe/Abteilung unterschiedlich festgelegt werden.
(4) Der Gesamtvorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und ‑pflichten ganz oder teilweise erlassen.
(5) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 11 Datenschutz
(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Geburtsdaten und Bankverbindung durch den Aufnahmeantrag auf. Diese Informationen werden zusätzlich im vereinsinternen EDV System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete, technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
(2) Als Mitglied der unter § 5 Abs. 1 genannten Verbände ist der Verein verpflichtet seine Mitglieder an eben diese Verbände zu melden. Übermittelt werden hierbei: Name, Geburtsdatum und Abteilung; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben: vollständige Adresse (mit Telefon, Fax, Email usw.) sowie die Funktion im Verein. Die Mitteilung kann auch auf elektronischem Weg (z.B. "online") erfolgen. Dies gilt auch für anderweitige, verpflichtende Mitteilungen (z.B. Ergebnismeldungen, Spielberichte, Unfallberichte) an Verbände oder Versicherungen sowie für die nötigen Meldungen bei Ehrungen (z.B. Vereinszugehörigkeit, besondere Leistung).
(3) Mitgliederverzeichnisse werden nur insoweit an Vereinsmitarbeiter ausgehändigt, als diese sie zur Erledigung ihrer Vereinsarbeit benötigen.
(4) Ereignisse des Vereinslebens ‑ insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse des Sportbetriebs sowie Feierlichkeiten und Ehrungen ‑ können am Schwarzen Brett/Schaukasten, auf der vereinseigenen Homepage und in der (Vereins‑) Zeitung bekannt gegeben werden. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten und Fotos veröffentlicht werden.
(5) Beim Austritt aus dem Verein werden die Daten des Mitglieds, die nicht zur Kassenverwaltung notwendig sind, aus der Mitgliederliste gelöscht. Die Aufbewahrung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Durch seinen Beitritt erklärt sich das Mitglied mit den in den Abs. 1 bis 5 beschriebenen Verfahrensweisen in jederzeit widerruflicher Art und Weise einverstanden.
§ 12 Vereinsorgane
(1) Die Organe im Verein sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Gesamtvorstand,
3. die gleichberechtigen Vorsitzenden,
4. der Vorstand gemäß § 26 BGB.
(2) Alle Organmitglieder sind in dieser Funktion grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer
Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Die Entscheidung hierüber sowie die Ausführung und Ausgestaltung obliegt dem Gesamtvorstand. Er ist auch bemächtigt, für Tätigkeiten im Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung Personen (auch Mitglieder) zu beauftragen, wobei hierfür die Haushaltslage maßgeblich ist.
§ 13 Mitgliederversammlung
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt (Jahreshauptversammlung). Die Einberufung erfolgt durch die geschäftsführenden Vorsitzenden per Aushang im Vereinsheim (Schaukasten) und Bekanntgabe in der örtlichen Tagespresse (Altmühlbote und DJK Aktuell). Zwischen dem Tag der Einberufung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. Die (vorläufige) Tagesordnung, die der geschäftsführende Vorsitzende oder seine Stellvertreter festlegen, ist der Einladung beizufügen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Gesamtvorstand dies beschließt oder wenn mindestens 20% der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe von Gründen bei dem geschäftsführenden Vorsitzenden beantragen. Für die Modalitäten der Einberufung gilt Abs. 1.
(3) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Geladene Gäste können ungeachtet dieser Bestimmung teilnehmen. Auf Antrag kann die Versammlung die Herstellung der Öffentlichkeit beschließen.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Leitung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorsitzenden oder einem von ihm bestimmten Versammlungsleiter.
(5) Sie trifft ihre Entscheidungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ihrer anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Sollte im ersten Durchgang keine einfache Mehrheit erreicht werden, erfolgt ein weiterer Durchgang, in dem nur noch die beiden Vorschläge/Kandidaten mit den meisten Stimmen des ersten Durchgangs zur Abstimmung stehen.
(6) Alle Abstimmungen erfolgen offen per Handzeichen. Wird ein Antrag auf geheime Abstimmung/Wahl gestellt, so entscheidet darüber die Versammlung. Die Wahl der Mitglieder des Gesamtvorstandes (außer der gleichberechtigen Vorsitzenden) kann durch Blockwahl erfolgen, sofern für jedes zu wählende Amt höchstens ein Bewerber zur Wahl steht. Hierfür ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig. Abwesende können gewählt werden, sofern sie vorher ihre Bereitschaft, das Amt anzunehmen, schriftlich erklärt haben.
(7) Jedes Mitglied kann bis spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung bei einem gleichberechtigen Vorsitzenden schriftlich mit Begründung versehene Anträge zur Behandlung in der Mitgliederversammlung stellen. Auf schriftliche Anfrage gegenüber den gleichberechtigen Vorsitzenden ist jedem Mitglied über den Inhalt etwaiger Anträge Auskunft zu geben. Der Versammlungsleiter hat etwaige Anträge und damit verbundene Änderungen der Tagesordnung zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben. Die Versammlung entscheidet sodann über die Aufnahme der Anträge in die (endgültige) Tagesordnung.
(8) Über die Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, welches mit Unterschrift durch einen gleichberechtigen Vorsitzenden und den Protokollführer Gültigkeit erlangt.
§ 14 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist über das in
dieser Satzung Geregelte hinaus insbesondere zuständig für:
- Entgegennahme des Jahresberichts der gleichberechtigen Vorsitzenden,
- Entgegennahme des Jahresberichts von Kasse/Buchhaltung,
- Entgegennahme des Prüfungsberichts der Kassenprüfer,
- Entlastung des Gesamtvorstandes,
- Genehmigung des vom Gesamtvorstand erstellten Haushaltsplans,
- Bestätigung der Jugendleitung,
- Bestätigung von Änderungen der Jugendordnung,
- Beschlussfassung über Fusion/Verschmelzung des Vereins,
- Beschlussfassung über zur Mitgliederversammlung eingereichten Anträgen (sofern
nicht eine anderweitige Zuständigkeit gegeben ist).
§ 15 Gesamtvorstand und die gleichberechtigen Vorsitzenden
(1) Der Gesamtvorstand ist für die allgemeine Geschäfts‑ und Vereinsführung im Innenverhältnis zuständig, sofern nicht die Zuständigkeit der gleichberechtigen Vorsitzenden gegeben ist. Bei zu erwartenden Ausgaben für Bau‑ oder Sanierungsvorhaben sowie sonstiger Einzelanschaffungen von über 50.000,00 € ist im Innenverhältnis die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Ausgabe notwendig ist, um einen beträchtlichen Schaden oder eine erhebliche Gefahr für den Verein oder Dritte abzuwenden und Eile geboten ist.
(2) Dem Gesamtvorstand gehören an:
1. geistlicher Beirat,
2. die gleichberechtigen Vorsitzenden
Aufteilung Geschäftsbereich, Sportbereich, Wirtschaftsbereich,
3. (höchstens 2) Kassierer,
4. Jugendleiter,
5. Schriftführer.
(3) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden durch die Mitgliederversammlung
gewählt bzw. ernannt (Ehrenvorsitzender). Ausgenommen hiervon sind der
geistliche Beirat (der durch die Diözese bestellte Geistliche der katholischen
Pfarrgemeinde St. Valentin) und der Jugendleiter (wird von der Jugendversammlung gewählt). Die Wahl erfolgt grundsätzlich auf zwei Jahre,
wobei die Amtszeit jedoch nicht vor einer Neu‑ bzw. Wiederwahl endet. Eine
mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Person einen Nachfolger bestimmen.
(5) Der Gesamtvorstand ist befugt Ordnungen zu beschließen, zu ändern und aufzuheben (außer Jugendordnung). Die Bekanntmachungen hierüber haben im Vereinsaushang zu erfolgen.
§ 16 Vorstand gemäß § 26 BGB
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den geschäftsführenden Vorsitzenden oder einem Stellvertreter vertreten.
§ 17 Abteilungen
(1) Jede Abteilung des Vereins wird von einem Abteilungsleiter geführt. Dieser wird von der Abteilungsversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Der Gesamtvorstand kann aus triftigem Grund den Abteilungsleiter abberufen und einen Nachfolger bis zur zeitnah einzuberufenden Abteilungsversammlung bestimmen.
(2) Mindestens einmal jährlich hat eine Abteilungsversammlung stattzufinden. Hierzu ist einer der gleichberechtigen Vorsitzenden einzuladen. Ihm ist rechtzeitig eine Tagesordnung zuzuleiten. Über die Versammlung ist ein schriftliches Protokoll zu führen, welches den gleichberechtigen Vorsitzenden zeitnah vorzulegen ist.
(3) Jede Abteilung regelt die Angelegenheiten des internen Geschäftsbetriebs unter Beachtung der Satzung und der sie ergänzenden Ordnungen selbstständig. Zudem sind die Abteilungen an Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Gesamtvorstandes oder der gleichberechtigen Vorsitzenden gebunden.
(4) Die Abteilungen bestreiten ihren finanziellen Aufwand nach den jeweils durch den Gesamtvorstand zugewiesenen Planvorgaben. Die Abteilungsleiter führen jeweils eine Abteilungskasse, die der uneingeschränkten Prüfung der Kassierer des Vereins sowie der gewählten Kassenprüfer unterliegt.
§ 18 Kassenprüfer
(1) Die Mitgliederversammlung wählt (mindestens) zwei Kassenprüfer, die nicht dem Gesamtvorstand angehören und keine sonstige, führende Position im Verein innehaben dürfen.
(2) Die Amtszeit der Kassenprüfer läuft bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung des zweiten auf die Wahl folgenden Jahres.
(3) Der Kassenprüfung unterzogen wird einmal jährlich die Vereinshauptkasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen. Dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung ist hierüber Bericht zu erstatten.
§ 19 Auflösung des Vereins
(1) Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung erforderlich.
(2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, ist im Falle der Auflösung der geschäftsführende Vorsitzende als Liquidator bestellt.
(3) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die katholische
Pfarrgemeinde St.Valentin Obererlbach die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 20 Satzungsänderung
(1) Satzungsänderungen sind grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit zu beschließen.
(2) Lediglich redaktionelle Änderungen kann der Gesamtvorstand mit 2/3‑Mehrheit beschließen.
§ 21 Gültigkeit dieser Satzung
Diese durch die Mitgliederversammlung am 05. Mai 2011 beschlossene Satzung ersetzt alle vorherigen Satzungen und erlangt mit Eintragung in das Vereinsregister Gültigkeit. Zwischenzeitlich bereits auf Grundlage dieser Satzung gefasste Beschlüsse usw. werden ebenfalls mit Eintragung wirksam.
Obererlbach, den 05. Mai 2011
Gerhard Bayerlein Renate Petsch
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Mitglied im BLSV seit 1965
Abteilungen: Fußball, Tennis, Skisport, Damengymnastik, Kindersport
Vereinssatzung
Vorstehender Satzungstext wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am 05.Mai 2011 in Obererlbach angenommen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Mitgliedschaft
Wir freuen uns immer über neue Mitglieder die bereit sind die DJK Obererlbach aktiv oder passiv zu unterstützen.
Für die Mitgliedschaft gelten unten aufgeführte Beiträge.
Am besten einfach den Mitgliedsantrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und bei der Vorstandschaft oder den Spartenleitern abgeben.
Mitgliedsantrag als PDF herunterladen
Beitragsminderung für Schüler über 18 und Studenten
Beitrag pro Jahr |
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Beitragsgruppe 1: | Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 33 € | ||||
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Beitragsgruppe 2: | Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (einschließlich Auszubildende und Studenten für die Zeit ihrer/ihres Ausbildung/Studiums) |
39 € | ||||
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Beitragsgruppe 3: | Erwachsene | a) aktive Mitglieder | 78 € | |||
b) passive Mitglieder | 42 € | |||||
c) Mitglieder ab 60 Jahre | 42 € | |||||
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Beitragsgruppe 4: | Familienbeitrag (beinhaltet alle Mitglieder einer Familie, wobei Kinder nicht mehr mitgerechnet werden, die der Beitragsgruppe 3 angehören) |
110 € |
Die Zugehörigkeit von Auszubildenden und Studenten über 18 Jahren zur Beitragsgruppe 2 muss mit dem hierfürvorgesehenen Vordruck (bei Vorstandsmitgliedern und Abteilungsleitern erhältlich) schriftlich beantragt werden.
Der Beitrag wird jeweils für ein Jahr erhoben und ist im Voraus fällig. Die Beitragspflicht beginnt am 1. desMonats des Eintrittes. Bereits bezahlte Beiträge werden beim Ausscheiden aus dem Verein nicht zurück erstattet.
Jugendliche, die den Grundwehrdienst bzw. Ersatzdienst ableisten, werden nach schriftlicher Antragstellung(Vordruck ist bei Vorstandsmitgliedern und Abteilungsleitern erhältlich) für ein Jahr von der Betragspflicht befreit.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand oder den/der jeweiligen Abteilungsleiter/in. Er muss 3 Monate vor Ablauf des laufenden Jahres erfolgen (spätestens bis Ende September)und wird zum Ende des Jahres wirksam.